Förderung

Seit mehr als 20 Jahren fördert die Umweltstiftung Michael Otto innovative Projekte, die langfristig zum Erhalt der Lebensgrundlage Wasser beitragen. Seit Kurzem hat die Umweltstiftung Michael Otto ihr Förderprogramm erweitert und unterstützt zusätzlich Vorhaben, die einen Beitrag zur gerechten und ökologisch nachhaltigen Wasser- und Landnutzung leisten. Der geografische Fokus der Förderung liegt dabei auf Deutschland sowie auf Ländern im östlichen Europa, Nord- und Zentralasien.

Schwerpunkt und Richtlinien der Förderung:


Die Umweltstiftung Michael Otto fördert derzeit Naturschutzprojekte mit einer maximalen Gesamtfördersumme von 50.000 Euro. Vorhaben, für die Sie einen Antrag auf Förderung stellen möchten, sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr geplantes Projekt sollte einen direkten Naturschutznutzen in den Themen Lebensgrundlage Wasser und/oder gerechte und nachhaltige Landnutzung nachweisen können.
  • Außerdem muss der geografische Fokus Ihres Projektes auf Deutschland oder Ländern im östlichen Europa, Nord- oder Zentralasien liegen.
  • Ihr geplantes Projekt sollte darüber hinaus einen möglichst innovativen Ansatz haben.
  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen.


Erfüllt ihr Vorhaben diese Rahmenbedingungen, senden Sie uns gern Ihren Förderantrag. Eine Vorlage für den Antrag finden Sie hier.

Fristen


Über Förderanträge wird in der Umweltstiftung Michael Otto zwei Mal im Jahr entschieden:

  • Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen im ersten Halbjahr ist der 22. Februar 2023.
  • Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen im zweiten Halbjahr ist 22. August 2023.


Bei Fragen wenden Sie sich gern an
Maja Brandt
Projektleiterin Dialog und Förderung
040 6461-7670
maja.brandt@umweltstiftungmichaelotto.org